Glossar - Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert, auch als WB oder WBW abgekürzt, ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden müsste, um ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug in gutem Zustand bei einem seriösen Fahrzeughändler zu kaufen.
Der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt eine Reihe von Faktoren, wie das Alter des Fahrzeugs, seine Laufleistung, die Anzahl der Vorbesitzer, den Zustand des Fahrzeugs, eventuelle Alt- oder Vorschäden, vorhandene Sonderausstattungen und Zubehör sowie die Fälligkeit von Haupt- und Abgasuntersuchungen. Der Wert des Fahrzeugs wird auch durch regionale und saisonale Marktlagen beeinflusst, und all diese Faktoren fließen in die Wertermittlung ein.
Es ist zu beachten, dass wenn Vergleichsfahrzeuge dieses Typs und Alters typischerweise regelbesteuert angeboten werden, der Wiederbeschaffungswert die Mehrwertsteuer enthält. Im Falle der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG wird die Mehrwertsteuer bei im Handel angebotenen Vergleichsfahrzeugen nicht ausgewiesen. Sie kann nur geschätzt werden, wobei als Ausgangspunkt der Schätzung eine durchschnittliche Gewinnspanne von etwa 17 % des Händlerverkaufspreises zwischen Händlereinkaufs- und Händlerverkaufspreis verwendet wird.
Wenn Fahrzeuge aufgrund ihres Alters oder Zustands nicht mehr im seriösen Kfz-Handel erhältlich sind, sondern hauptsächlich auf dem Privatmarkt angeboten werden, fällt in der Regel keine Mehrwertsteuer an.